Geothermie als die Zukunft der städtischen Beheizung Wiens

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EFRAG hat bestätigt, dass der vereinfachte Entwurf (Exposure Draft, ED) der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bis Ende Juli 2025 veröffentlicht wird. Das überarbeitete Rahmenwerk zielt darauf ab, erhebliche Erleichterungen bei der Berichterstattung zu bieten – mit einer Reduktion von mindestens 50 % der verpflichtenden Datenpunkte – und dabei die grundlegenden Prinzipien der doppelten Wesentlichkeit zu wahren, die Ausrichtung an den politischen Zielen der EU sicherzustellen sowie die Interoperabilität mit globalen Standards und anderen EU-Vorschriften zu verbessern.

EFRAG hat bestätigt, dass bis Ende Juli 2025 ein vereinfachter ESRS-Entwurf (Exposure Draft, ED) veröffentlicht wird. Diese Aktualisierung zielt darauf ab, die verpflichtenden Datenpunkte um mindestens 50 % zu reduzieren, wobei die Grundprinzipien der doppelten Materialität, die Ausrichtung an der EU-Politik sowie die Interoperabilität mit globalen Standards (ISSB, GRI) und EU-Vorschriften (SFDR, CSDDD) beibehalten werden.

Warum das wichtig ist

Die Vereinfachung ist eine strategische Neuausrichtung, kein Rückschritt. Sie reduziert den administrativen Aufwand, wahrt jedoch Transparenz und Vergleichbarkeit. Damit wird die Berichterstattung praxisgerechter – insbesondere für KMU und Erstanwender.

Zeitplan

  • 2. Juli 2025: EFRAG SRB prüft Version 2
  • Mitte Juli: Erwartete Genehmigung (Backup: 25. Juli)
  • Ende Juli: Veröffentlichung des ED mit Begründungen
  • 31. Oktober: Endgültige technische Beratung an die Europäische Kommission

Wichtige Vereinfachungsmaßnahmen & Erkenntnisse

  • 50 % weniger verpflichtende Datenpunkte

Deutliche Reduzierung der Offenlegungspflichten ohne Verlust der Materialität. Fokus auf entscheidungsrelevante Informationen für Investoren und Aufsichtsbehörden.

  • Doppelte Materialität in der Praxis

Klarere Schwellenwerte für Wirkungs- und finanzielle Materialität. Weniger Randfälle, präzisere Abgrenzung – reduziert Überberichterstattung.

  • Verschlankte MDRs

Mindestangaben jetzt auf thematische Standards abgestimmt, um Doppelungen zu vermeiden und Berichte kohärenter zu machen.

  • Wegfall textlastiger Angaben

Geringwertige textlastige Angaben werden gestrichen. Kürzere, prägnantere Berichte mit Fokus auf messbare Auswirkungen, nicht auf lange Beschreibungen. 

  • KMU-freundliche Flexibilität

Mehr Klarheit bei Struktur und Berichtsoptionen für kleinere Unternehmen und Neueinsteiger – geringere Eintrittsbarrieren für CSRD-Compliance.

  • Verbesserte Interoperabilität

Harmonisierung mit ISSB, GRI, SFDR und CSDDD, um doppelte Berichtspflichten zu vermeiden und multinationale Unternehmen bei der integrierten Berichterstattung zu unterstützen.

Untermauerung durch Daten

Diese Reform basiert auf Datenauswertung:

  • 820 Stakeholder-Rückmeldungen & 16.000 Kommentare
  • BCG-Analyse von 700 Berichten zum Geschäftsjahr 2024 (Ergebnisse erwartet im Juli)
  • Beiträge von nationalen Standardsetzern (ANC, DRSC, ICAC, OIC) und führenden Branchenverbänden (Insurance Europe, EBF, EFAMA, Business Europe).

Geschäftsauswirkungen: Was Sie jetzt tun sollten

  • Materialität neu bewerten: Neue Schwellenwerte für eine schlankere, gezieltere DMA anwenden.
  • ESG-Systeme aktualisieren: Datenerfassung an reduzierte Datenpunkte und MDRs anpassen.
  • Interoperabilität planen: Vereinfachte ESRS nutzen, um Mehrfach-Framework-Compliance (ISSB, GRI) sicherzustellen.
  • Änderungen kommunizieren: Reduzierte Belastung als Effizienzgewinn in ESG-Strategie und Investor Relations darstellen.

Quelle:

EFRAG Statusbericht – ESRS-Vereinfachung (20. Juni 2025)